Porträt der Baupolizei
Die Baupolizei des Bundesamts für Strassen (ASTRA) entscheidet über alle Vorhaben Dritter (Gemeinden, juristische Personen, Privatpersonen) im Zusammenhang mit den Nationalstrassen.

Organisation der Baupolizei
Die Baupolizei hat fünf Filialen (Organisationseinheiten) in der Schweiz: Bellinzona, Estavayer-le-Lac, Thun, Winterthur und Zofingen.
Auftrag der Baupolizei
- Die Zweckbestimmung und Interessen der Nationalstrassen samt ihren Bestandteilen, technischen Einrichtungen und Nebenanlagen sicherstellen
- Die Sicherheit des Strassenverkehrs bei Bauvorhaben Dritter gewährleisten
- Den zukünftigen Ausbau der Nationalstrassen sicherstellen
- Die Leistungsfähigkeit der Nationalstrassen ihrem Bestimmungszweck entsprechend langfristig sicherstellen
Aufgaben der Baupolizei
Sämtliche Vorhaben Dritter bearbeiten,die:
- Grund und Boden der Nationalstrassen für Bauten, Durchleitungen usw. beanspruchen;
- sich innerhalb der Baulinien oder innerhalb von Projektierungszonen von Nationalstrassen befinden;
- die Verkehrssicherheit auf den Nationalstrassen beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. Strassenreklamen, Einfriedungen usw.);
- Auswirkungen auf die Nationalstrassenanlagen haben können (Richt- und Zonenplanungen, Überbauungsordnungen, Überbauungen, usw. mit erheblichem zusätzlichem Verkehrsaufkommen auf Nationalstrassenanschlüssen).
Wer kann die Baupolizei kontaktieren?
- Stellen des Gemeinwesens (Gemeinden, Städte usw.)
- Juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Organisationsveranstalter, Immobilienentwickler usw.)
- Privatpersonen (Anrainerinnen und Anrainer usw.)