Skip to main content

Porträt der Baupolizei

Die Baupolizei des Bundesamts für Strassen (ASTRA) entscheidet über alle Vorhaben Dritter (Gemeinden, juristische Personen, Privatpersonen) im Zusammenhang mit den Nationalstrassen.
© OFROU / Thomas Masotti

Organisation der Baupolizei

Die Baupolizei hat fünf Filialen (Organisationseinheiten) in der Schweiz: Bellinzona, Estavayer-le-Lac, Thun, Winterthur und Zofingen.

Auftrag der Baupolizei

  • Die Zweckbestimmung und Interessen der Nationalstrassen samt ihren Bestandteilen, technischen Einrichtungen und Nebenanlagen sicherstellen
  • Die Sicherheit des Strassenverkehrs bei Bauvorhaben Dritter gewährleisten
  • Den zukünftigen Ausbau der Nationalstrassen sicherstellen
  • Die Leistungsfähigkeit der Nationalstrassen ihrem Bestimmungszweck entsprechend langfristig sicherstellen

Aufgaben der Baupolizei

Sämtliche Vorhaben Dritter bearbeiten,die:

  • Grund und Boden der Nationalstrassen für Bauten, Durchleitungen usw. beanspruchen;
  • sich innerhalb der Baulinien oder innerhalb von Projektierungszonen von Nationalstrassen befinden;
  • die Verkehrssicherheit auf den Nationalstrassen beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. Strassenreklamen, Einfriedungen usw.);
  • Auswirkungen auf die Nationalstrassenanlagen haben können (Richt- und Zonenplanungen, Überbauungsordnungen, Überbauungen, usw. mit erheblichem zusätzlichem Verkehrsaufkommen auf Nationalstrassenanschlüssen).

Wer kann die Baupolizei kontaktieren?

  • Stellen des Gemeinwesens (Gemeinden, Städte usw.)
  • Juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Organisationsveranstalter, Immobilienentwickler usw.)
  • Privatpersonen (Anrainerinnen und Anrainer usw.)