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Glossar der Baupolizei

Im Tätigkeitsbereich der Baupolizei wird ein Fachwortschatz verwendet. Nachstehend folgen die Definitionen von häufig verwendeten Begriffen.

Baulinien

Begrenzung des Bereichs beidseits der Nationalstrasse. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Grundeigentumsbeschränkung.

Baupolizei

Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben und Interessenwahrung des Bundes bei Vorhaben Dritter im Bereich der Nationalstrassen oder mit Auswirkungen auf diese.

Bauliche Umgestaltung

Erstellung, Änderung oder Verlegung von Kreuzungen, anderen Verkehrswegen, Gewässern, Seilbahnen, Leitungen und ähnlichen Anlagen sowie von Einmündungen von Strassen und Wegen in die Nationalstrassen (Art. 44 NSG) und Geländeveränderungen. Erstellen von Neubauten und Ausführen von Umbauten innerhalb der Baulinien (Art. 23 NSG).

Drittnutzung

Als Drittnutzung im Sinne dieser Richtlinie wird die Nutzung von Grundeigentum (Art. 29 NSV) und Werkeigentum (Mitbenutzung Infrastruktur) der Nationalstrasse durch Dritte verstanden.

Fernmeldeanlagen

Leitungen, Rohre, Kabelanlagen, Einrichtungen und Geräte, die unter das Fernmeldegesetz (Art. 3 Bst. d FMG) fallen.

Firmenanschriften

Firmenanschriften sind Reklamen, bestehend aus dem Firmennamen, dem oder den Branchenhinweisen (z. B. «Baustoffe», «Gartenbau») und gegebenenfalls einem Firmensignet, welche am Gebäude der Firma selber oder in dessen unmittelbarer Nähe angebracht sind (Art. 95 Abs. 2 SSV).

Gebietseinheiten

Vom Bund mit dem laufenden und dem nicht projektbezogenen baulichen Unterhalt der Nationalstrasse beauftragte Trägerschaften.

Hoheitliche Aufgaben

Tätigkeiten und Funktionen, die vom Staat aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften und im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden.

Nationalstrassen

  • Nationalstrassen erster Klasse

Nationalstrassen erster Klasse sind ausschliesslich für die Benützung mit Motorfahrzeugen bestimmt und nur an besonderen Anschlussstellen zugänglich.  Sie weisen für beide Richtungen getrennte Fahrbahnen auf und werden nicht höhengleich gekreuzt (Art. 2 NSG).

  • Nationalstrassen zweiter Klasse

Nationalstrassen zweiter Klasse sind die übrigen, ausschliesslich dem Verkehr der Motorfahrzeuge offenen Nationalstrassen, die nur an besonderen Anschlussstellen zugänglich sind.  Sie werden in der Regel nicht höhengleich gekreuzt (Art. 3 NSG).

  • Nationalstrassen dritter Klasse

Nationalstrassen dritter Klasse stehen auch anderen Strassenbenützerinnen und -benützern offen.  Wo die Verhältnisse es gestatten, sind Ortsdurchfahrten und höhengleiche Kreuzungen zu vermeiden (Art. 4 NSG).

Nebenanlagen (Raststätten)

Tankstellen, Versorgungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe sowie die dazugehörigen Parkplätze (Raststätten). Tankstellen sowie Versorgungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe können je allein errichtet oder örtlich miteinander verbunden werden (Art. 6 NSV).

Projektierungszonen

Zonen zur vorsorglichen Freihaltung des Strassenraums (Art. 14 NSG). Innerhalb der Projektierungszonen dürfen ohne Bewilligung des ASTRA keine Neubauten oder wertvermehrenden Umbauten ausgeführt werden (Art. 15 NSG).

Rastplätze

Anlagen, die der kurzzeitigen Erholung der Strassenbenützerinnen und -benützer dienen (Art. 7a NSG). Rastplätze bilden einen festen Bestandteil der Nationalstrassen und sind Eigentum des Bundes – im Gegensatz zu den Raststätten, die den Kantonen gehören.

Strassenreklamen und Wahrnehmungsbereich

Als Strassenreklamen gelten alle Werbeformen und anderen Ankündigungen in Schrift, Bild, Licht, Ton usw., die im Wahrnehmungsbereich der Fahrzeugführenden liegen, während diese ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zuwenden (Art. 95 Abs. 1 SSV). Der Wahrnehmungsbereich von Strassenreklamen ist nicht identisch mit dem Bereich der Nationalstrasse gemäss Definition Baulinie.

Temporäre Signalisation

Wird gemäss Bewilligung der zuständigen Infrastrukturfiliale durch die Gebietseinheit oder die Polizei geplant und umgesetzt.

Touristische Signalisation

Die touristische Signalisation umfasst u. a. Hinweise auf Pärke von nationaler Bedeutung und UNESCO-Welterbestätten, touristische Regionen, Kulturstätten von überregionaler Bedeutung, touristisch bedeutsame Ortschaften (siehe auch ASTRA-Weisungen vom 14. Mai 2012 über die touristische Signalisation an Autobahnen und Autostrassen).

Verfügungen

Bei der Erteilung und der Abweisung von Bewilligungsgesuchen gemäss NSG und NSV handelt es sich um Verfügungen der Behörden gemäss Artikel 5 VwVG (SR 172.021).