Glossar der Baupolizei
Baulinien
Begrenzung des Bereichs beidseits der Nationalstrasse. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Grundeigentumsbeschränkung.
Baupolizei
Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben und Interessenwahrung des Bundes bei Vorhaben Dritter im Bereich der Nationalstrassen oder mit Auswirkungen auf diese.
Bauliche Umgestaltung
Erstellung, Änderung oder Verlegung von Kreuzungen, anderen Verkehrswegen, Gewässern, Seilbahnen, Leitungen und ähnlichen Anlagen sowie von Einmündungen von Strassen und Wegen in die Nationalstrassen (Art. 44 NSG) und Geländeveränderungen. Erstellen von Neubauten und Ausführen von Umbauten innerhalb der Baulinien (Art. 23 NSG).
Drittnutzung
Als Drittnutzung im Sinne dieser Richtlinie wird die Nutzung von Grundeigentum (Art. 29 NSV) und Werkeigentum (Mitbenutzung Infrastruktur) der Nationalstrasse durch Dritte verstanden.
Fernmeldeanlagen
Leitungen, Rohre, Kabelanlagen, Einrichtungen und Geräte, die unter das Fernmeldegesetz (Art. 3 Bst. d FMG) fallen.
Firmenanschriften
Firmenanschriften sind Reklamen, bestehend aus dem Firmennamen, dem oder den Branchenhinweisen (z. B. «Baustoffe», «Gartenbau») und gegebenenfalls einem Firmensignet, welche am Gebäude der Firma selber oder in dessen unmittelbarer Nähe angebracht sind (Art. 95 Abs. 2 SSV).
Gebietseinheiten
Vom Bund mit dem laufenden und dem nicht projektbezogenen baulichen Unterhalt der Nationalstrasse beauftragte Trägerschaften.
Hoheitliche Aufgaben
Tätigkeiten und Funktionen, die vom Staat aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften und im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden.
Nationalstrassen
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Nationalstrassen erster Klasse
Nationalstrassen erster Klasse sind ausschliesslich für die Benützung mit Motorfahrzeugen bestimmt und nur an besonderen Anschlussstellen zugänglich. Sie weisen für beide Richtungen getrennte Fahrbahnen auf und werden nicht höhengleich gekreuzt (Art. 2 NSG).
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Nationalstrassen zweiter Klasse
Nationalstrassen zweiter Klasse sind die übrigen, ausschliesslich dem Verkehr der Motorfahrzeuge offenen Nationalstrassen, die nur an besonderen Anschlussstellen zugänglich sind. Sie werden in der Regel nicht höhengleich gekreuzt (Art. 3 NSG).
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Nationalstrassen dritter Klasse
Nationalstrassen dritter Klasse stehen auch anderen Strassenbenützerinnen und -benützern offen. Wo die Verhältnisse es gestatten, sind Ortsdurchfahrten und höhengleiche Kreuzungen zu vermeiden (Art. 4 NSG).
Nebenanlagen (Raststätten)
Tankstellen, Versorgungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe sowie die dazugehörigen Parkplätze (Raststätten). Tankstellen sowie Versorgungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe können je allein errichtet oder örtlich miteinander verbunden werden (Art. 6 NSV).
Projektierungszonen
Zonen zur vorsorglichen Freihaltung des Strassenraums (Art. 14 NSG). Innerhalb der Projektierungszonen dürfen ohne Bewilligung des ASTRA keine Neubauten oder wertvermehrenden Umbauten ausgeführt werden (Art. 15 NSG).
Rastplätze
Anlagen, die der kurzzeitigen Erholung der Strassenbenützerinnen und -benützer dienen (Art. 7a NSG). Rastplätze bilden einen festen Bestandteil der Nationalstrassen und sind Eigentum des Bundes – im Gegensatz zu den Raststätten, die den Kantonen gehören.
Strassenreklamen und Wahrnehmungsbereich
Als Strassenreklamen gelten alle Werbeformen und anderen Ankündigungen in Schrift, Bild, Licht, Ton usw., die im Wahrnehmungsbereich der Fahrzeugführenden liegen, während diese ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zuwenden (Art. 95 Abs. 1 SSV). Der Wahrnehmungsbereich von Strassenreklamen ist nicht identisch mit dem Bereich der Nationalstrasse gemäss Definition Baulinie.
Temporäre Signalisation
Wird gemäss Bewilligung der zuständigen Infrastrukturfiliale durch die Gebietseinheit oder die Polizei geplant und umgesetzt.
Touristische Signalisation
Die touristische Signalisation umfasst u. a. Hinweise auf Pärke von nationaler Bedeutung und UNESCO-Welterbestätten, touristische Regionen, Kulturstätten von überregionaler Bedeutung, touristisch bedeutsame Ortschaften (siehe auch ASTRA-Weisungen vom 14. Mai 2012 über die touristische Signalisation an Autobahnen und Autostrassen).
Verfügungen
Bei der Erteilung und der Abweisung von Bewilligungsgesuchen gemäss NSG und NSV handelt es sich um Verfügungen der Behörden gemäss Artikel 5 VwVG (SR 172.021).
